Karlsruhe zum „Euro-Rettungsschirm"

Olav Gutting MdB informiert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Zeitgleich zur Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag erging in dieser Woche ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Parlamentsrechten beim Euro-Rettungsschirm. Die Karlsruher Richter lehnten die Beschwerden der Euro-Skeptiker ab und stellten fest: „Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung dieser Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt.“ Bundeskanzlerin Merkel, die in ihrer Haushaltsrede an diesem Mittwoch Bezug auf das Urteil nahm, sah ihre Politik durch das Urteil "absolut bestätigt".

Die Richter hätten das Prinzip Eigenverantwortung und Solidarität bei Wahrung von Transparenz und Mitbestimmung des Parlaments betont: "Das ist genau der Weg, den wir gegangen sind."

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle, erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Mit seinem heutigen Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Kurs der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zur Stabilisierung des Euro. Es hat streng konditionierte Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten explizit als verfassungsgemäß erachtet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die klare Aussage des Gerichts, dass die Einrichtung einer europäischen Haftungsgemeinschaft (Euro-Bonds) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil kommt zum richtigen Zeitpunkt und ist ein positives Signal für die bisherige Stabilisierungspolitik Deutschlands und seiner europäischen Partner.“

Linktipp:

Pressemitteilung Nr. 55/2011 des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011:
Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm erfolglos - Keine Verletzung der Haushaltsautonomie des Bundestages