Parlament nimmt seine Rechte im Fall Portugal wahr

Olav Gutting MdB informiert: Hilfen für Portugal zur Euro-Stabilisierung im Deutschen Bundestag

Foto Fahne Portugal: © JuliJuli  / pixelio.de

Die von der Portugiesischen Republik beantragten Hilfen zur Euro-Stabilisierung wurden in dieser Woche sowohl im zuständigen Haushaltsausschuss als auch im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. Die EU-Kommission legte dafür zuvor dem Bundesministerium der Finanzen Dokumente zum Hilfsantrag Portugals vor. Um Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag gemäß dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus herzustellen, wurden diese EU-Dokumente dann nach intensiver und kritischer Prüfung durch das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt.

Was hat Portugal genau beantragt: Aufgrund ihrer Liquiditätskrise hat die Portugiesische Republik am 7. April 2011 offiziell Finanzhilfe im Rahmen eines gemeinsamen EU-IWF-Programms beantragt. Der Entwurf des Programms wurde von einer Mission von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor Ort mit der portugiesischen Seite ausgehandelt. Vorgesehen ist ein Programm in Höhe von insgesamt 78 Milliarden Euro. Ein Drittel der externen Finanzhilfen sollen durch den IWF, zwei Drittel durch Mittel aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bereitgestellt werden. Das vorgesehene Hilfspaket soll über drei Jahre bis 2014 laufen. In dieser Periode wird Portugal zwei Jahre lang nicht mehr auf die Kapitalmärkte angewiesen sein. Im dritten Jahr soll Portugal sukzessive an die Märkte zurückgeführt werden. Die vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen Portugals erstrecken sich zu zwei Dritteln auf Ausgabesenkungen und zu einem Drittel auf Einnahmesteigerungen einschließlich erheblicher Privatisierungsmaßnahmen.

Für die Unionsfraktion sind diese Maßnahmen unverzichtbare Voraussetzung für die Hilfe. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag Norbert Barthle erklärte dazu: „Die Euro-Stabilisierung ist im ureigenen Interesse Deutschlands, seiner Wirtschaft und damit der gesamten Gesellschaft. Daher werden wir sehr intensiv und kritisch die Details der beantragten Hilfen für Portugal beleuchten und prüfen.“ Er führte weiter aus, dass insbesondere die Konditionalität der Hilfen, also die dem Hilfe suchenden Portugal auferlegten Konsolidierungsmaßnahmen, in jedem Fall eingehalten werden müssten. „Das sind wir dem deutschen Steuerzahler schuldig“, so Barthle.

Trotz der zeitlichen Enge lasse sich der Haushaltsausschuss ausführlich unterrichten, bevor das für das weitere Regierungshandeln notwendige Einvernehmen hergestellt werde, betonte er weiter. „Für uns Unions-Haushälter ist klar: Auch beim künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) muss ein Verfahren gefunden werden, mit dem die Parlamentsrechte gewahrt bleiben. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Dass dies mit gutem Willen geht, zeigt der aktuelle Fall Portugal. Über die Details der künftigen Parlamentsbeteiligung werden wir uns aber noch verständigen müssen.

Hintergrund: Da der Europäische Rat bereits am 17. Mai 2011 den formalen Beschluss über den Vorschlag der Europäischen Kommission zum Hilfspaket treffen wird, ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor die Bundesregierung an dieser Entscheidung im Rat mitwirkt. Mit dem Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP, der in dieser Woche mehrheitlich angenommen wurde und der die Bundesregierung auffordert, dem Vorschlag der Kommission zur Portugalhilfe im Europäischen Rat zuzustimmen, hat das Parlament seine Rechte bei dieser zentralen Entscheidung wahrgenommen.

Foto: Fahne Portugal: © JuliJuli / pixelio.de