„Lösung im Sinne unserer Landwirte“

MdB Olav Gutting: Steuervereinfachung für Saisonarbeitnehmer / Bedeutung für die Region Bruchsal-Schwetzingen

Bruchsal-Schwetzingen. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bruchsal/Schwetzingen, Olav Gutting, ist es ein Erfolg: die in die Wege geleitete Steuervereinfachung für Saisonarbeitnehmer, die gerade für die Region im Bereich des Spargel-, Obst- und Weinanbaus von erheblicher Bedeutung ist. Der Abgeordnete hatte schon im vorigen Jahr mit dem Bauerverband Kontakt aufgenommen und versucht, über das Bundesfinanzministerium eine Steuervereinfachung zu erreichen. Nunmehr ist diese avisierte Verbesserung im Entwurf des Jahressteuergesetzes enthalten. Gutting ist Berichterstatter im wichtigen Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.

Als Finanzausschussmitglied will er sich „nach Kräften“ für eine „angemessene Lösung im Sinne unserer Landwirte“ und aller Betroffenen einsetzen. Das Thema spiele im „Spargelwahlkreis“ eine ganz große Rolle, so der Christdemokrat. „Immer wieder haben unsere Landwirte bekundet, dass die seitherige Reglung verbesserungsbedürftig ist“, informiert Gutting. Mit Beginn des Jahres 2009 war die Regelung zustande gekommen, dass Zehntausende von saisonalen Hilfskräften aus dem Ausland, die Jahr für Jahr die Bauern bei der Ernte unterstützen, eine Steuererklärung abgeben müssen.

„Diese Handhabung führte bei Saisonarbeitskräften im Hinblick auf deren relativ geringe Einkünfte zu keinen nennenswerten Steuermehreinnahmen beim deutschen Fiskus. Dem steht aber ein nicht unerheblich hoher Verwaltungsaufwand auf Seiten der Arbeitgeber und der Finanzämter gegenüber“, argumentiert Gutting. Mit dem nun vorliegenden Regierungsentwurf soll eine Ausnahme von der Steuererklärungspflicht für alle Steuerpflichtigen gelten, die sich einen Freibetrag haben eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Jahresarbeitslohn unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, das sind insgesamt rund 10.500 Euro im Jahr. Da bei Arbeitslöhnen innerhalb dieser Grenze grundsätzlich keine Einkommensteuerschuld entsteht, wird diese Regelung das Besteuerungsverfahren für alle betroffenen Personen vereinfachen, ohne die Steuereinnahmen des Staates zu gefährden. „Das vorgesehene Verfahren ist insoweit bürgerfreundlich und bürokratieabbauend“, betont der Parlamentarier. Durch die Anwendung ab dem 1. Januar 2009 kann bereits für 2009 die vorgesehene Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens erreicht werden.