Sorgfalt geht vor Eile: Keine schlechte und verfassungswidrige Jobcenter-Lösung

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung vom Dezember 2007 geurteilt, dass der Aufbau der ab Januar 2003 errichteten Jobcenter dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen, widerspricht.

Das Bundesverfassungsgericht gibt in der besagten Entscheidung dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010, um die bemängelten Strukturen zu verändern. Die Unionsfraktion hat nun in dieser Woche eine schlechte und verfassungswidrige Lösung zur Zukunft der Jobcenter, die von Bundesarbeitsminister Scholz vorgelegt wurde, verhindert.
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU ist hier der Auffassung, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht der richtige Weg ist, zumal die vom höchsten Deutschen Gericht bemängelten Strukturen der Jobcenter im wesentlichen in den vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagenen 370 bundesweiten Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) weitergeführt werden sollen. Bereits aus verfassungspolitischen Gründen war der Vorschlag vom Bundesarbeitsminister daher fragwürdig. Zu dieser grundsätzlichen Überlegung gesellt sich allerdings noch die Frage nach der Umsetzbarkeit der Vorschläge. Die von Bundesarbeitsminister Scholz vorgesehene Errichtung von 370 eigenständigen Körperschaften des Öffentlichen Rechts (ZAG) wäre weder mit vertretbaren finanziellen Mitteln, noch mit einem geringen Maß an bürokratischem Aufwand zu realisieren gewesen. Die Schaffung von Zentren für Arbeit und Grundsicherung als einer neuen staatlichen Instanz ohne Einbeziehung der Kommunen lehnen wir vor dem Hintergrund unserer Bemühungen um den Abbau von Bürokratie ab. Nach dem ablehnenden Beschluss der CDU/CSU Bundestagsfraktion kündigte Minister Scholz Mitte dieser Woche die vertragliche Absicherung der Jobcenter in ihrer gegenwärtigen Form bis zu einer neuen Regelung an. Diese Maßnahme des Ministers zeigt, dass die Panikmache der SPD gegenüber den Betroffenen zu jeder Zeit unverantwortlich war. Daher noch einmal zur Klarstellung: Bis Ende 2010 kann in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen weitergearbeitet werden wie bisher. Die Regelungen, die die Leistungen für Arbeitslosengeld II Empfänger betreffen, sind von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Kein Arbeitslosengeld II Empfänger muss daher um seine Hilfe fürchten. Bis Ende 2010 wird eine Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften gefunden sein, die – im Gegensatz zum Vorschlag der SPD – den Ansprüchen unserer Verfassung genügt. Der Unionsfraktion kommt es hier nicht auf eine voreilige Verfassungsänderung an, sondern auf eine sorgfältig erarbeitete Reform, bei der die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Bürger im Vordergrund stehen und transparenter werden.
Ziel von CDU und CSU war es immer, die kommunale Selbstverantwortung in diesem Bereich zu stärken, und den Kreisen und Kommunen die richtigen Instrumente an die Hand zu geben, egal ob sie ihre Leistungen getrennt von der Arbeitsagentur erbringen, mit der Arbeitsagentur vor Ort auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten oder für die alleinige Trägerschaft optieren. Diese Forderungen an die Zukunft der Jobcenter zeigen, dass das Zusammenspiel von Fördern und Fordern und der Fokus auf die rasche Wiedereingliederung der Hilfeempfänger in den Arbeitsmarkt die zentralen Ziele der Unionsfraktion bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit wird hierfür in die Verantwortung genommen werden.