Olav Gutting MdB informiert: Die Woche im Parlament

In dieser Woche hat uns die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht 2009 vorgestellt und über das Jahresgutachten 2008/2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unterrichtet.
Mit dem in 2. und 3. Lesung verabschiedeten Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz setzt die Koalition ihre vielfältigen Entbürokratisierungs- und Deregulierungsbemühungen konsequent fort.

Der Gesetzentwurf enthält insgesamt 23 Maßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen von Überregulierung und unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen. Vorgesehen ist u.a. eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Mio. Euro erspart. Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Dazu zählt z.B. die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Makler- und Bauträgerverordnung sowie in der Pfandleihverordnung, was den betroffenen Unternehmen in ca. 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart. Insgesamt ist mit dem Gesetzentwurf im Jahre 2009 eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Mio. Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Mio. Euro für die Verwaltung verbunden. Im langjährigen Durchschnitt beträgt die Entlastung der Wirtschaft rund 76 Mio. Euro pro Jahr.

Bisher ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich verbreitet. Das in 2. und 3. Lesung verabschiedeten Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz soll das ändern. Denn künftig sollen möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen. Wir wollen deshalb die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes und des Fünften Vermögensbildungsgesetzes erweitern. Zudem wird das Investmentgesetz geändert, um insbesondere für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen die Möglichkeit der Anlage von Kapital in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds zu schaffen.

In 2. und 3. Lesung haben wir das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 verabschiedet, mit dem der ERP-Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 aufgestellt wird. Bereitgestellt werden Mittel in Höhe von 368 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie damit verbundene Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in einem Volumen von rund 4 Mio. Euro.

In 1. Lesung haben wir zwei Gruppenanträge zum Thema Patientenverfügungen beraten. Das Patientenverfügungsgesetz regelt das Rechtsinstitut der Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht (Gesundheits-Bevollmächtigter) und die Betreuungsverfügung im BGB. Dabei werden zwei Typen von Patientenverfügungen vorgesehen: Die einfache Patientenverfügung erfordert nur Schriftform, unterliegt aber einer Reichweitenbegrenzung (auf unheilbare, tödliche Krankheit oder endgültigen Bewusstseinsverlust). Eine qualifizierte Patientenverfügung ist unbegrenzt verbindlich, wenn und soweit der Patient vorher ärztlich und rechtlich aufgeklärt und die Patientenverfügung notariell beurkundet wurde. Bei der Entscheidung über den Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung werden Arzt und Betreuer von einem beratenden Konsil von Angehörigen, Pflegern, und nahestehenden Personen beraten. Wenn keine unheilbare, tödliche Krankheit vorliegt und bei Meinungsverschiedenheit muss das Vormundschaftsgericht einen Abbruch genehmigen. Eine Basisversorgung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei unwirksamen Verfügungen und bei Anhaltspunkten, dass der Betroffene aus Irrtum oder Unkenntnis der medizinischen Umstände verfügt hat, bei deren Kenntnis eine andere Entscheidung getroffen hätte, entscheidet wie jetzt der Betreuer nach Wohl und Wünschen des Betreuten (§ 1901 BGB). Das Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz regelt die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und mutmaßlichem Willen. Es wird auf schematische Regelungen verzichtet und eine individuelle Handhabung im Einzelfall ermöglicht. Patientenverfügungen sind danach unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung verbindlich (keine Reichweitenbegrenzung). Die Schriftform soll die Regel sein, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch bei Vorliegen einer Patientenverfügung soll immer eine individuelle Ermittlung der aktuellen Situation des Patientenwillens durch Arzt und rechtlichen Vertreter des Patienten erfolgen. Dabei sollen dem Patienten nahestehende Personen einbezogen werden. Dadurch wird eine automatisierte Umsetzung einer Patientenverfügung vermieden und ein Höchstmaß an Patientenschutz gewährleistet. Nur wenn Arzt und Betreuer keine Einigkeit erzielen, ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.

Der Wassertourismus in Deutschland, insbesondere in den neuen Bundesländern, entwickelt sich sehr positiv und hat hohe Zuwachsraten. Wassersport ist ein Breitensport mit großem Wirtschaftspotential geworden, das es weiter zu entwickeln gilt. Mit unserem Antrag Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern fordern wir die Bundesregierung auf, durch weitere Maßnahmen sowohl im Hinblick auf die Infrastruktur als auch im Bereich der Vermarktung sicherzustellen, dass diese Entwicklung weitergeht.

Daten und Fakten

Mittelstand ist Jobmotor in Deutschland: Der Mittelstand hat während des letzten Wirtschaftsbooms viele neue Arbeitsplätze geschaffen. Zwischen 2004 und 2007 stieg die Beschäftigung in mittelständischen Betrieben mit 50 bis 500 Mitarbeitern um mehr als 4 Prozent auf 10,2 Millionen. In den ungefähr zwei Millionen Kleinbetrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern stagnierte die Zahl der Beschäftigten bei etwa 11 Millionen. Damit leisten sie aber weiterhin den höchsten Beitrag zur Gesamtbeschäftigung. Dagegen haben Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im oben genannten Zeitraum knapp ein Prozent ihrer Stellen abgebaut. Sie beschäftigen zurzeit noch 5,6 Millionen Menschen.
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)

Massive Unterstützung der sozial Schwachen durch Umverteilung von oben nach unten: Entgegen landläufigen Behauptungen verteilt der deutsche Sozialstaat weiterhin massiv von oben nach unten um: Die 30 Prozent der Bundesbürger mit dem niedrigsten Einkommen erhalten monatlich im Schnitt 900 Euro mehr vom Staat als sie an Abgaben für das Gemeinwesen leisten. Getragen werden diese sozialstaatlichen Leistungen von den mittleren und höheren Einkommen. Ab dem fünften Einkommenszehntel (etwa 1.500 Euro Brutto einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen) zahlen die Bürger mehr in das öffentliche System ein, als sie herausbekommen. Die prozentuale Belastung steigt mit zunehmendem Einkommen überdurchschnittlich: Während bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro der Saldo bereits bei rund 200 Euro liegt, steigt er bei einem Einkommen von 3.500 Euro auf über 1.351 Euro und bei einem Einkommen von 5.350 Euro auf knapp 2.270 Euro an.
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)