Olav Gutting MdB informiert: Die Woche im Parlament

Die Liberalisierung und Globalisierung der Märkte, technischer Fortschritt und eine stetig steigende Angebotsvielfalt an neuen Produkten und Dienstleistungen sowie weltumspannende Möglichkeiten des Internets eröffnen Verbrauchern neue Freiräume und lassen zugleich

Konsumentscheidungen komplexer werden. Auch die zunehmende Eigenverantwortung bei Gesundheit, Pflege und Altersvorsorge fordert die Verbraucher. Mit dem Verbraucherpolitischen Bericht 2008 hat uns die Bundesregierung einen Überblick über die verbraucherpolitischen Schwerpunkte und Erfolge im Hinblick auf digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz gegeben.

Mit dem umfangreichen Maßnahmen-Paket des in 2. und 3. Lesung verabschiedeten Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland wollen wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten und dadurch die Kaufkraft erhöhen. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und der Förderung von Qualifikation bekämpfen wir die Arbeitslosigkeit und stellen sicher, dass den Unternehmen in Deutschland auch nach der Krise gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Umfangreiche staatliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur stärken den Standort Deutschland und sorgen dafür, dass wir gestärkt aus der Krise hervorgehen werden.

Ziel des in 2. und 3. Lesung behandelten Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen steht. Für ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Personenwagen setzt sich die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr aus zwei Komponenten zusammen. Die ökologische Komponente berechnet sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Wert des Fahrzeugs. Ergänzend sorgt ein hubraumbezogener Sockelbetrag, der nach der Antriebsart des Fahrzeugs abgestuft ist, für eine Stabilisierung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens. Dabei dient der niedrigere Betrag für Otto-Personenkraftwagen dem Ausgleich des Nachteils, den die Halter dieser Fahrzeuge durch die höhere Belastung von Otto-Kraftstoff mit der Energiesteuer haben. Der Sockelbetrag bewirkt ein insgesamt ausgewogenes Belastungsverhältnis zwischen Personenkraftwagen mit kleinem und großem Hubraum. Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden ab 2013 in die Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung ab 5. November 2008 und bis zum 30. Juni 2009 werden – nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung – nach der neuen Regelung besteuert, wenn diese günstiger ist als die alte Regelung.

In 2. und 3. Lesung stand das Nachtragshaushaltsgesetz 2009 an, mit dem wir den Bundeshaushalt 2009 an die durch die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Ausgaben um 7,5 Mrd. Euro und eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von 18,3 Mrd. Euro. Nicht Gegenstand des Nachtragshaushalts 2009 ist das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“.

Mit dem in 1. Lesung debattierten Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen sollen die Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände auf ein zumutbares Maß begrenzt werden. Hierdurch wollen wir die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen fördern und das bürgerschaftliche Engagement weiter stärken. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, im Rahmen der Verpflichtung ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder von Vereinen zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und zur Erfüllung steuerlicher Pflichten an die Aufgabenverteilung innerhalb des Vereinsvorstandes anzuknüpfen. Eine entsprechende Verpflichtung eines ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieds soll ausscheiden, wenn dieses nach der schriftlichen Ressortverteilung für den jeweiligen Bereich nicht verantwortlich ist. Zudem ist eine interne Haftungsbeschränkung gegenüber dem Verein bei der Verletzung von Vorstandspflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgesehen sowie ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein bei Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten, wenn diese durch einfach fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.

In 1. Lesung debattierten wir das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht, durch welches diese Richtlinien im zivilrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches umgesetzt werden. Die Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie vereinheitlicht verbraucherrechtliche Bestimmungen. im Wesentlichen zu Werbung, vertraglichen und vorvertraglichen Informationen, Widerruf, vorzeitiger Rückzahlung und Entschädigung dafür sowie der Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind Herstellung des echten Binnenmarktes und Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie wird ein vereinheitlichter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen. Hierzu sind neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zivilrechtliche Regelungen für die verschiedenen Zahlungsdiensteanbieter und ihre Zahlungsverfahren (z. B. Überweisung, Zahlungskarte, Lastschrift) vorgesehen.

Die Fürsorge für Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr gebietet neben dem körperlichen Schutz auch seelische Unversehrtheit. Gerade Auslandseinsätze stellen neue Herausforderungen für Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigte dar. Immer wieder kommt es dabei zu traumatisierenden Situationen. Die darauf folgende an sich gesunde Stressreaktion auf eine als extreme Belastung erfahrene Situation kann im weiteren Verlauf zur Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) stärken und weiterentwickeln fordern wir die Bundesregierung u.a. dazu auf, eine zentrale Ansprechstelle der Gesundheitsdienste der Bundeswehr für die Betroffenen zu schaffen, die vorhandenen Einrichtungen der Bundeswehr zu einem Kompetenz- und Forschungszentrum zur Behandlung von PTBS in der Bundeswehr zusammenzufassen sowie die Zusammenarbeit mit zivilen Spezialkliniken und alliierten Sanitätsdiensten zu intensivieren.

Daten und Fakten
Deutschland bei Erfindungen weltweit vorn: Im vergangenen Jahr haben deutsche Firmen und Privatpersonen rund 18.500 Patente bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) in Genf eingereicht. Das entspricht einem Zuwachs von über drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit belegt Deutschland den dritten Platz bei den angemeldeten Patenten hinter den USA (54.000 Patentanmeldungen) und Japan (29.000). Innovativste deutsche Firma war Bosch mit fast 1.300 Patentanmeldungen. Weltweit konnten nur vier Firmen mehr Patente zur Anmeldung bringen. Unter den 50 innovativsten Firmen und Instituten befinden sich mit Siemens, BASF, Continental, Siemens Hausgeräte, INA-Schaeffler und der Frauenhofer-Gesellschaft insgesamt sieben aus Deutschland. Mit Huwai Technologies belegt zum ersten Mal ein chinesisches Unternehmen den weltweiten Spitzenplatz.
(Quelle: Wipo)