Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Gewinn für Deutschland: Abschließende Lesung des Gesetzes zum Vertrag von Lissabon im Bundestag

In zweiter und dritter Lesung wurde in dieser Woche das Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 verabschiedet.
Mit diesem Gesetz ratifiziert Deutschland den Vertrag von Lissabon.
Der neue EU-Vertrag macht die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger;

er führt zu einer besseren Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene und verbessert die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen Rechtsetzung.

„Der Reformvertrag ist gut für Europa – und für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Debatte zur Ratifizierung des Vertrages von Lissabon an diesem Donnerstag in Berlin. Mit dem EU-Reformvertrag wurde Europa aus dem Stillstand herausgeführt, war die Kanzlerin in der Debatte überzeugt. „Es ist eine neue Grundlage für Europa, die solide und von Bestand ist“, sagte Merkel.

Nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrages übernimmt der Reformvertrag von Lissabon wesentliche Teile. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gelang es in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres, die Verfassungskrise zu überwinden und eine Grundsatzeinigung auf den neuen Reformvertrag zu erzielen.

Mit dem Vertrag werde „ein einzigartiges Gebilde“ geschaffen, jedoch kein europäischer Superstaat, sagte Merkel. Die Rechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt, dadurch werde das „einzige supernationale Parlament der Welt“ geschaffen. Es wird damit zum gleichberechtigten Mit-Gesetzgeber für die Kompetenzen, die nach Europa verlagert werden.

Gleichzeitig erhält Europa erstmals eine Kompetenzordnung, die auch eine Rückübertragung von Kompetenzen von der europäischen auf die nationale Ebene erlaubt.

Merkel sagte, mit dem Reformvertrag könne die Europäische Union besser ihrer Verantwortung zur „politischen Gestaltung der Globalisierung“ nachkommen. Nach den Worten der Kanzlerin gehört dazu eine Wirtschaftsordnung mit menschlichem Gesicht, geregelte und transparente Finanzmärkte, eine wertegebundene Außenpolitik, ein moderner Klima- und Umweltschutz, die Sicherung der Energieversorgung und eine geregelte Migrations- und Integrationspolitik sowie der Schutz des geistigen Eigentums.

Das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates werde der Arbeit des Rates Kontinuität verleihen, gleichzeitig aber neue Fragen aufwerfen, wie dies mit den halbjährlich wechselnden Präsidentschaften der Mitgliedsländer sinnvoll kombiniert werden könne.

Die stärkeren Rechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union werden in dem ebenfalls verabschiedeten Gesetz zur Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (sogenanntes „Begleitgesetz“) geregelt. Damit wird insbesondere die im Vertrag von Lissabon verankerte Subsidiaritätsklagemöglichkeit für nationale Parlamente in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Diese Klage wird auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Deutschen Bundestages erhoben. Mit der Subsidiaritätsrüge können die nationalen europäischen Parlamente zukünftig frühzeitig eine Rechtfertigung über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips seitens der Europäischen Kommission erzwingen.

„Es ist wirklich auch höchste Zeit für Europa“, sagte Merkel mit Blick auf die lange Geschichte dieses Vertragswerkes. Die Phase der Unsicherheit und der Lähmung müsse vorbei sein. Der Bundesrat will am 23. Mai abschließend über den neuen EU-Reformvertrag abstimmen. Die Ratifizierung des Reformwerks werde in den Mitgliedstaaten pünktlich zum 1. Januar 2009 abgeschlossen sein, gab sich die Bundeskanzlerin daher überzeugt.