MdB Gutting für Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal - Schwetzingen, Olav Gutting, wird den Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unterschreiben. Derzeit liegt den Unionsabgeordneten ein entsprechender Entwurf zur Unterschrift vor. Laut Gutting bedürfe der bedrückende Zustand bei Spätabtreibungen dringend einer Änderung.

Der mittlerweile dritte Versuch, mit dem Koalitionspartner eine Lösung zu finden, sei gescheitert - obwohl die Union der SPD weit entgegengekommen ist und obwohl der Unions-Vorschlag von der Ärzteschaft unterstützt wird.

Im Gegensatz zur SPD halte er eine ausschließliche Regelung im Gendiagnostikgesetz nicht für ausreichend, betont Gutting. Die Unions-Initiative, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ergänzen, gehe weiter als die Gendiagnostik-Regelungen: Unabhängig davon, ob eine genetische Untersuchung stattgefunden hat, soll eine Frau in einer Konfliktsituation vom Arzt beraten werden.

Alle Frauen, bei denen in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft ein Abbruch in Betracht kommt, sollen eine ausführliche Aufklärung und Beratung erhalten.

Bislang ist bei Vorliegen der sogenannten medizinischen Indikation eine Abtreibung bis zur Geburt möglich, ohne dass ihr eine weitergehende und psychosoziale Beratung vorausgehen muss. Voraussetzung ist eine Gefahr für den körperlichen Gesundheitszustand oder eine schwerwiegende seelische Belastung der Frau. Die Verarbeitung der Nachricht, dass das Kind behindert ist, braucht Zeit, um die verschiedenen Zukunftsalternativen abzuwägen.

Soweit keine akute Gefahr für Leib und Leben der Frau besteht, soll es nach der Beratung eine dreitägige Bedenkzeit geben, fordert Gutting. Diese Tage sind für die Frau eine Entlastung und helfen dem Arzt, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine medizinische Indikation einzuschätzen.