Olav Gutting MdB: Mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte

"Mehr Rechtssicherheit bei der Sozialversicherungspflicht polnischer Saisonarbeitskräfte" sieht der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting. Für den betroffenen so genannten Spargelwahlkreis sei die Vereinbarung von großer Bedeutung, die jetzt die Bundesregierung mit Vertretern der polnischen Regierung getroffen hat.

Leider, so der Parlamentarier, sah sich die polnische Seite nicht in der Lage, grundsätzliche Erleichterungen beim Nachweis der Sozialversicherungspflicht in ihrem Land vorzunehmen. Doch der Fortschritt in der Rechtssicherheit für die deutschen Landwirte sei zu begrüßen. In vier wichtigen Punkten konnte geregelt werden, welcher Nachweis für die Saisonarbeit zu erbringen ist und in welchen Fällen und wohin Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen sind.

Neu ist, dass die deutschen Behörden bei Anmeldung einer Saisonarbeitskraft automatisch nachprüfen, ob für diesen Arbeitnehmer die geforderte Bescheinigung "E 101" eingereicht wurde oder nicht. Dies bedeutete eine zusätzliche Absicherung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber.

"Diese Vereinbarung ist eine deutliche Verbesserung der Ausgangssituation und kommt unseren Landwirten entgegen", betont Gutting, bedauert aber zugleich, dass eine generelle Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge mit der polnischen Seite nicht zu erreichen war. Dieser Vorschlag hätte zu einer unbürokratischen Verfahrensweise und zu einer Kostenentlastung der landwirtschaftlichen Arbeitgeber geführt.