Olav Gutting MdB informiert aktuell zum Gammelfleisch-Skandal: Verbraucherschutz-Minister einigen sich auf einheitliche Standards

Als Konsequenz aus dem Gammelfleisch-Skandal haben sich die Verbraucherschutz-Minister aus Bund und Ländern auf einheitliche Standards bei Lebensmittelkontrollen geeinigt. Am Donnerstag stellten sie in Berlin einen Maßnahmenkatalog mit 13 Punkten vor.

Ertappte Händler und Produzenten müssen künftig mit drastischeren Strafen rechnen: Die Minister sprach sich für einen Entzug der Betriebserlaubnis auf Lebenszeit aus. Außerdem forderten sie Staatsanwälte und Gerichte auf, die jetzigen Möglichkeiten - maximal 20.000 Euro Bußgeld und bis zu fünf Jahre Haft - öfter auszuschöpfen. Auch sollen die Gewinne aus illegalen Geschäften künftig nicht mehr beim Täter bleiben.

Daneben vereinbarten die Minister bundeseinheitliche Vorgaben für Lebensmittelkontrollen. Sie streben eine höhere Prüfdichte an, falls nötig auch durch mehr Personal. "Jede erkennbare Lücke" solle geschlossen werden, betonte Bundesminister Horst Seehofer. Der CSU-Politiker und seine Länderkollegen nannten die Einigung eine frohe Botschaft für alle Konsumenten, betonten aber, "dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben wird". Eine zentrale Kontrollbehörde des Bundes sei nicht geplant, da die Kompetenzen klar geregelt seien.

Die Vereinbarung war erzielt worden, nachdem die Minister auf ihre Maximalforderungen verzichtet hatten. So gab Seehofer seine Forderung nach einer "Bundesoberbehörde" auf, während die Länder dem Verbraucherinformationsgesetz nach jahrelanger Diskussion im Bundesrat zustimmen wollen. Das wichtigste Ergebnis der Beratungen sei jedoch die "öffentliche Nennung der Namen", versicherte der Bundesverbraucherschutzminister, denn dies habe die größte Vorbeuge-Wirkung. Umstritten sind noch zahlreiche Ausnahmen. Deshalb soll das Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten überprüft werden.

Im Einzelnen sollen auf Grundlage von Vorschlägen der "Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz" (LAGV) bundesweit einheitliche Standards für die Kontrolle von Fleischbetrieben und Kühlhäusern eingeführt werden. Nötig seien auch eine stärkere Eigenkontrolle der Wirtschaft, eine Regelung gegen Preisdumping im Fleischmarkt und EU-weite Meldepflichten für Unternehmer, denen Gammelfleisch angeboten wird.

Linktipp: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz