Gutting: Studiengebühren? Ja - aber zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen!

Der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting begrüßt das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Zulassung von Studiengebühren. Olav Gutting MdB: "Dieses Urteil ist in vielfacher Hinsicht wichtig. Zum einen wurden die Kompetenzen der Bundesländer gestärkt und dem Bund klar gezeigt, dass Hochschulpolitik und Bildung in erster Linie Sache der Länder ist. Der Bund hatte seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Dies ist eine schwere politische Niederlage für die zuständige Ministerin Edelgard Bulmahn (SPD), die das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz (HRG) festschreiben ließ. Ich weiß, dass meine Kollegen im badenwürttembergischen Landtag sehr zuversichtlich dem Urteil entgegen sahen und mit diesem Ausgang auch rechneten. Ich gehe davon aus, dass in Baden-Württemberg bis zum Wintersemester 2006/2007 mit der Einführung von Studiengebühren gerechnet werden kann".
"Allerdings", und dies unterstreicht Gutting ausdrücklich, "sind Studiengebühren nicht dazu da, Studenten abzukassieren und ihre Familien zu belasten, um den Landeshaushalt zu sanieren. Die eingenommenen Studiengebühren müssen in vollem Unfang den Hochschulen, den Studenten und den Lehrenden zugute kommen". Studiengebühren dürften kein Modell sein, um junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien von einem Studium fernzuhalten. Es sei nun Aufgabe der Länder, sich auch untereinander abzustimmen. Bei der Einführung von Studiengebühren müsse insbesondere auch deren Sozialverträglichkeit berücksichtigt werden. Das angedachte Finanzierungsmodell, dass Studenten die Studiengebühren während ihres Studiums vom Land oder von den Unis vorgestreckt bekommen und es nach ihrem Studium zurückzahlen hält Gutting für einen guten Ansatz.