Änderung des Baugesetzbuches: Wichtige Stärkung der Position der Kommunen

Als "erste wichtige Stärkung der Position der Kommunen" bei der Genehmigung von privilegierten Windkraftanlagen im Außenbereich bezeichnete Olav Gutting MdB die Einigung zwischen Union und Rot-Grün über die Neugestaltung des Baugesetzbuches. Im neuen Gesetz, das aktuell verabschiedet wurde, wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, Baugesuche von Windkraftanlagen ab Zustellung des Zurückstellungsbescheides für längstens ein Jahr zurück zu stellen, um in dieser Zeit einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Dies entspricht in wesentlichen Teilen den von der Gruppeninitiative verschiedener Unionsabgeordneter im Gesetzentwurf "Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken" enthaltenen Forderungen zur Stärkung der kommunalen Planungsrechte. Mit der Gruppeninitiative (BT-DS 15/513) ist es gelungen, den Kommunen zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerung der Bebauung und damit zum Schutz der Gemeindeinteressen vor den Interessen interessierter Kapitalanleger einzuräumen. Ob und inwieweit diese neue Regelung ausreichen wird, um eine unerwünschte Verspargelung der noch erhaltenen schönen Landschaften Deutschlands in der Praxis wirksam zu verhindern und ob der Handlungsspielraum der Kommunen damit weit genug bemessen ist, muss sich bei der Anwendung des neuen Gesetzes zeigen. Sollte wider Erwarten der Raubbau am Landschaftsbild trotzdem weiter gehen, müssten zum Schutz des Menschen und der Umwelt heute sowie im Interesse künftiger Generationen weitere gesetzliche Maßnahmen eingeleitet werden. Überlegenswert wäre dann, die Streichung der Privilegierung der Windkraft beim Bauen im Außenbereich zügig einzuleiten, um weiteren Schaden wirksam abzuwenden. Ausserdem hat sich MdB Gutting vor dem Hintergrund der Gesamtbelastung der privaten Haushalte in Deutschland mit Steuern und Abgaben für eine wirksame Begrenzung der Windenergieförderung im Rahmen der anstehenden Neufassung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) ausgesprochen.