Entlastung mit Augenmaß ­

Rede von Olav Gutting MdB am 16. März 2018 im Deutschen Bundestag zum Thema Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 / Newsletter "Fürs Ländle in Berlin"



Am heutigen Freitag wurde ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages debattiert, mit dem sie den Solidaritätszuschlag im Jahr 2020 vollständig abschaffen will. Zu dem Gesetzentwurf sprach auch Olav Gutting (Wahlkreis Bruchsal/Schwetzingen) für die CDU/CSU-Fraktion:

„Auch für uns hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlages hohe Priorität. Nach nunmehr fast 25 Jahren hat er als Sonderabgabe sein Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht und muss so schnell wie möglich sein Ende finden. Allerdings können wir nicht, wie von der FDP gefordert, den Solidaritätszuschlag schon ab 2020 vollständig abschaffen, denn die Kosten für den Bund würden ca. 20 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Dies würde bedeuten, dass der finanzielle Spielraum des Bundes von gerade einmal rund 45 Milliarden Euro für den ganzen Zeitraum 2018 – 2021 fast gänzlich aufgebraucht wäre.

Da wir weiterhin an der schwarzen Null festhalten, wären Ausgaben des Bundes für die Stärkung der Familie, steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, Investitionen in Digitale Infrastruktur, Stärkung des Wohnungsbaus und Innere Sicherheit nicht mehr möglich.

Aus diesem Grunde haben wir auch im Koalitionsvertrag einen haushaltsverträglichen Beginn des Ausstiegs aus dem Solidaritätszuschlag zum Jahr 2021 vereinbart. Im einem ersten Schritt werden 90 Prozent der bisherigen Solizahler von der Sonderabgabe befreit.

Das bedeutet ca. 10 Milliarden Euro Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig das Behalten von finanziellen Spielräumen für die Erhöhung des Kindergeldes, die Förderung des Wohnungsbaus, Digitalisierung und Aufwuchs bei Polizei und Justiz. Wir bleiben bei unserer Linie: der Soli muss weg, aber mit haushaltspolitischem Augenmaß.“

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